Sprechstunde

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(Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden
bitten wir um eine Terminvereinbarung)

Weitere Termine können Dienstag- und Donnerstagabend sowie Samstags vereinbart werden.

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Illustration Katze

Informationen zu Katzen

Endoparasitenprophylaxe für Katzen

Die Prophylaxe gegen Endoparasiten hängt vom Alter und der Haltungsform
des jeweiligen Tieres ab. Das heißt je jünger das Tier und je stärker der Kontakt
zu Artgenossen desto häufiger sollte das Tier gegen Endoparasiten behandelt
werden, da die gängigen Medikamente keine oder kaum vorbeugende Wirkung
haben. Daraus ergibt sich folgendes Behandlungsschema:

Katzen ab dem Welpenalter

ab der 2. Lebenswoche
14 tägige Behandlung mit geeigneten
Präperaten (um den Entwicklungs-
zyklus z.B. bei häufig anzutreffenden
Spulwürmern zu unterbrechen)
ab der 12. Lebenswoche
monatliche Behandlung mit geeigneten
Präperaten (Welpe nimmt sehr viele
Wurmeier auf)
ab dem 6. Lebensmonat
prophylaktische vierteljährliche Behandlung mit geeigneten
Präperaten, alternativ vierteljährliche Kotuntersuchung
(daraus ggf. resultierende Behandlung)

Dieses Behandlungsschema gilt für vollständig gesunde Tiere. Bei Diarrhoe (Durchfall) oder anderen Gastrointestinalen Beschwerden empfehlen wir
eine sofortige Kotuntersuchung und daraufhin eine Anpassung des Behandlungsschemas.
Je nach Haltungsform (Wohnungskatze oder Freigänger) ist eine individuelle Anpassung des Behandlungsschemas erforderlich.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Schutzimpfungen für Wohnungskatzen

Wir empfehlen folgendes Impfschema für Wohnungskatzen:

8. Lebenswoche
Katzenschnupfen und Katzenseuche
12. Lebenswoche
Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut (Tollwut nur nach Bedarf z.B. Auslandsaufenthalt, Ausstellungen etc.)
16. Lebenswoche
Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut (Tollwut nur nach Bedarf z.B. Auslandsaufenthalt, Ausstellungen etc.)
16. Lebensmonat
Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut (Tollwut nur nach Bedarf z.B. Auslandsaufenthalt, Ausstellungen etc.)

In den folgenden Jahren jährliche Auffrischung der Katzenschnupfen- und Katzenseuche-Impfung; Tollwut je nach Hersteller alle 12 - 36 Monate.

Schutzimpfungen für Freigänger

Wir empfehlen folgendes Impfschema für Freigänger (mit hohem Infektionsdruck oder Ausstellungskatzen):

8. Lebenswoche
Katzenschnupfen und Katzenseuche
12. Lebenswoche
Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut
16. Lebenswoche
Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut
20. Lebenswoche
Leukose Erstimpfung mit vorrausgegangenem FeLV Antigen Test
24. Lebenswoche
Leukose
16. Lebensmonat
Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut

In den folgenden Jahren jährliche Auffrischung der Katzenschnupfen-, Katzenseuche- und Leukose-Impfung; Tollwut je nach Hersteller alle
12 - 36 Monate. Gerne beraten wir Sie und erstellen mit Ihnen ein individuelles Impfschema für Ihr Tier.

In besonderen Fällen ist es vor allem bei Zucht- und Ausstellungskatzen erforderlich, gegen FIP und/oder Chlamydien zu impfen. Dies ist
selbstverständlich mit vorheriger telefonischer Voranmeldung möglich.

Auszüge aus den Reisebestimmungen für Katzen

Da an dieser Stelle lediglich Auszüge der Reisebestimmungen aufgeführt werden, ist es ratsam, dass Sie sich frühzeitig mit den Bestimmungen des
jeweiligen Urlaubslandes vertraut machen, damit alle notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig veranlasst werden können. Gerne beraten wir Sie in
einem persönlichem Gespräch.

Um innerhalb der EU zu verreisen, benötigt Ihr Tier mindestens:

  • einen Heimtierpass nach EU-Norm. In diesem Pass müssen die aktuellen Impfungen sowie die Kennzeichung Ihres Tieres durch einen
    Tierarzt eingetragen werden.
  • eine Kennzeichung durch einen Mikrochip.
  • und eine gültige Tollwut Schutzimpfung (der Schutz wird erst 30 Tage nach der Impfung als gültig angesehen; die Dauer des Impfschutzes
    variert je nach Hersteller zwischen 12 - 36 Monaten; frühestens möglich mit 12 Wochen).

Ferner ist dringend anzuraten, eine Behandlung gegen Endoparasiten (z.B. Echinococcus) mit einem geeigneten Medikament durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Einreise aus EU Ländern in folgende EU Länder abweichende Bestimmungen gelten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritanien, Malta, Irland u. Nordirland, Italien, Niederlande, Portugal, Schweden, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik & Ungarn

Außerhalb der EU (dazu gehört auch die Einreise aus einem Nicht-EU Land in ein EU Land) gelten andere Bestimmungen. Gerne informieren wir Sie
über die aktuellen Bestimmungen Ihres Urlaubslandes, damit Sie gemeinsam mit Ihrem Tier einen entspannten Urlaub verbringen können.